Allgemeine Geschäftsbedingungen

Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) M&S Growth Consulting GmbH, Bismarckstr. 100 41061 Mönchengladbach Amtsgericht Moenchengladbach HRB 22514

§ 1 Anwendungsbereich

  1. Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für sämtliche Leistungen und Angebote der M&S Growth Consulting GmbH. Sie sind integraler Bestandteil aller Verträge, die mit Vertragspartnern (nachfolgend „Kunde“) über Lieferungen und Dienstleistungen abgeschlossen werden.

  2. Abweichende Bedingungen des Kunden oder Dritter finden keine Anwendung, auch wenn M&S Growth Consulting GmbH diesen nicht ausdrücklich widerspricht. Bezugnahmen auf fremde AGB oder Bedingungen in Schriftform, E-Mail oder anderweitiger Kommunikation stellen keine Zustimmung dar.

  3. Das Angebot von M&S Growth Consulting GmbH richtet sich ausschließlich an Unternehmer im Sinne von § 14 BGB sowie an Kaufleute im Sinne des HGB.

§ 2 Vertragsgegenstand, Leistungsumfang

  1. M&S Growth Consulting GmbH bietet spezialisierte Beratungs- und Agenturdienstleistungen in den Bereichen Online-Marketing, Social Media, Mitarbeiter- und Kundenakquise an.

  2. Es wird kein bestimmter Erfolg geschuldet, insbesondere keine Garantie für Akquirierung oder Vermittlung neuer Kunden oder Mitarbeiter, sofern nicht explizit vereinbart.

  3. M&S Growth Consulting GmbH hat nach § 315 BGB ein Leistungsbestimmungsrecht hinsichtlich der konkreten Erbringung der vereinbarten Dienstleistungen.

  4. Die Leistungen werden nach bestem Wissen und Gewissen erbracht. M&S Growth Consulting GmbH ist berechtigt, zur Erfüllung der vertraglichen Pflichten Dritte als Erfüllungsgehilfen heranzuziehen.

  5. Es wird keine Mindestanzahl an Leads, Aufträgen oder Bewerbungen zugesichert. Eine Vorqualifizierung eingehender Anfragen oder Bewerbungen erfolgt nur, sofern dies gesondert vereinbart wird.

  6. Domains oder Funnels, die M&S Growth Consulting GmbH für den Kunden bereitstellt, verbleiben im Eigentum von M&S Growth Consulting GmbH und können nur nach gesonderter Absprache übernommen werden.

  7. Sollte die Leistungserbringung durch Umstände aus der Sphäre des Kunden behindert werden, bleibt der Vergütungsanspruch unberührt.

§ 3 Mitwirkungspflicht des Kunden

  1. Der Kunde ist verpflichtet, sämtliche erforderlichen Mitwirkungsleistungen rechtzeitig und vollständig zu erbringen. Kommt er diesen nicht nach, bleibt der Vergütungsanspruch von M&S Growth Consulting GmbH bestehen.

  2. Der Kunde trägt die Verantwortung für die rechtliche Konformität seiner Werbekampagnen (einschließlich Impressum, Datenschutzerklärung etc.) und stellt M&S Growth Consulting GmbH insoweit von jeglicher Haftung und Ansprüchen Dritter frei.

  3. Um den Erfolg der Zusammenarbeit zu gewährleisten, stellt der Kunde die benötigten Informationen und Daten ohne Verzögerung zur Verfügung.

  4. Der Kunde verpflichtet sich, alle notwendigen internen Entscheidungen schnellstmöglich zu treffen und erforderliche Genehmigungen rechtzeitig einzuholen.

  5. Werden Leistungen in den Räumen des Kunden erbracht, stellt dieser kostenlos eine angemessene Infrastruktur zur Verfügung, um eine reibungslose Erbringung der Dienstleistungen zu ermöglichen.

§ 4 Abnahme der Leistung und Mängelrüge

  1. Soweit eine Leistung von M&S Growth Consulting GmbH dem Werkvertragsrecht unterliegt, kann eine Abnahme durch den Kunden erforderlich sein.

  2. Nach Abschluss einer Teilleistung kann M&S Growth Consulting GmbH eine Teilabnahme verlangen. Nach Abschluss aller vereinbarten Leistungen kann zusätzlich eine Gesamtabnahme erforderlich sein.

  3. Der Kunde kann mit einer Frist von sieben Tagen zur Teil- oder Gesamtabnahme aufgefordert werden. Erfolgt innerhalb dieser Frist keine begründete Mängelrüge, gilt die Abnahme als erteilt.

  4. Werden bei der Funktionsprüfung Mängel festgestellt, hat M&S Growth Consulting GmbH das Recht, diese nachzubessern.

  5. Zwei Korrekturrunden sind kostenfrei. Darüber hinausgehende Änderungen werden gesondert in Rechnung gestellt.

  6. Besteht Uneinigkeit über das Vorliegen eines erheblichen oder unerheblichen Mangels, ist vor gerichtlichen Schritten ein neutraler, öffentlich bestellter Sachverständiger einzuschalten.

  7. Die abzunehmende (Teil-)Leistung von M&S Growth Consulting GmbH gilt auch dann als abgenommen, wenn der Kunde sich nicht innerhalb von sieben Werktagen schriftlich dazu äußert.

§ 5 Vertragsschluss

  1. Der Vertrag zwischen M&S Growth Consulting GmbH und dem Kunden kommt zustande, wenn der Kunde das Angebot der M&S Growth Consulting GmbH annimmt. Die Annahmeerklärung kann schriftlich, in Textform, fernmündlich (z. B. per Telefon- oder Videokonferenz) oder mündlich erfolgen.

  2. Falls das Vorgespräch über Fernkommunikationsmittel stattfindet, willigt der Kunde ein, dass M&S Growth Consulting GmbH das Telefonat, die Video-Konferenz oder den Chat zu Beweis- und Dokumentationszwecken aufzeichnet.

§ 6 Zahlungen, Preise, Bedingungen

  1. Die von M&S Growth Consulting GmbH angegebenen Preise sind verbindlich und verstehen sich jeweils netto zuzüglich der gesetzlichen Umsatzsteuer, sofern diese erhoben wird.

  2. Die Bezahlung der Leistungen erfolgt sofort nach Rechnungserteilung. Die Vergütung ist grundsätzlich bei Vertragsabschluss fällig, es sei denn, es wurde eine abweichende Vereinbarung getroffen. Eine erteilte (SEPA-) Einzugsermächtigung gilt bis auf Widerruf auch für weitere Geschäftsverbindungen.

  3. Ist als Zahlungsart Lastschrifteinzug vereinbart, hat der Kunde M&S Growth Consulting GmbH ein SEPA-Lastschriftmandat zu erteilen.

  4. Falls eine vereinbarte Lastschrift nicht eingelöst wird und es zu einer Rückbuchung kommt, ist der Kunde verpflichtet, den ausstehenden Betrag innerhalb von drei Werktagen nach der Rückbuchung zu überweisen und die damit verbundenen Gebühren zu tragen.

  5. Eine Aufrechnung ist nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Forderungen zulässig.

  6. Die vereinbarte Vergütung umfasst vorbehaltlich anderslautender Vereinbarung keine Budgets für Werbekampagnen. Diese sind vom Kunden separat bereitzustellen und gegebenenfalls direkt an die entsprechenden Plattformbetreiber zu entrichten.

  7. Kosten für Lizenzen oder Drittanbieter-Dienste (z. B. Werbeplattformen wie Google, Facebook, Indeed) sind nur in der Vergütung enthalten, wenn dies ausdrücklich im Angebot festgelegt wurde. Andernfalls trägt der Kunde diese Kosten separat.

  8. Bei Foto- und/oder Videoproduktionen, die eine Anreise von M&S Growth Consulting GmbH erfordern, werden Fahrtkosten in Höhe von 0,70 € pro Kilometer berechnet. Falls eine Übernachtung notwendig ist, wird eine Übernachtungspauschale von 100 € erhoben. Absagen von vereinbarten Terminen müssen mindestens 48 Stunden vorher erfolgen, andernfalls fällt eine Kostenpauschale von mindestens 500 € zzgl. MwSt. an.

§ 7 Sonstige Zahlungsinformationen

  1. Dem Vertragspartner ist bekannt, dass Zahlungen ausschließlich auf das auf den Rechnungen angegebene Zahlungskonto zu leisten sind.

§ 8 Kündigung, Laufzeit

  1. Die vereinbarte Vertragslaufzeit ist fest und eine vorzeitige Kündigung ausgeschlossen.

  2. Bei Buchung von Online-Marketing- oder Recruiting-Maßnahmen verlängert sich der Vertrag automatisch um die gleiche Laufzeit, falls nicht spätestens sechs Wochen vor Ablauf gekündigt wird. Eine einmalig entrichtete Einrichtungsgebühr wird im Verlängerungsfall nicht erneut erhoben.

  3. Absatz 1 gilt nicht für Verträge über die Erstellung von Fotografien.

  4. Eine Kündigung vor Vertragsbeginn ist ausgeschlossen.

  5. Kündigungen bedürfen der Schriftform.

  6. Das Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt.

§ 9 Verzug

  1. Fristen für die Leistungserbringung durch M&S Growth Consulting GmbH beginnen erst, wenn der Rechnungsbetrag eingegangen ist und alle erforderlichen Daten vollständig vorliegen.

  2. Bei Zahlungsverzug kann M&S Growth Consulting GmbH weitere Leistungen bis zur vollständigen Zahlung aussetzen.

  3. Gerät der Kunde bei einer Ratenzahlung mit mindestens zwei fälligen Zahlungen in Verzug, ist M&S Growth Consulting GmbH berechtigt, den Vertrag außerordentlich zu kündigen und die gesamte Vergütung bis zum nächsten ordentlichen Beendigungstermin als Schadensersatz geltend zu machen.

§ 10 Verhalten und Rücksichtnahme

  1. Beide Parteien verpflichten sich, sich auch nach Vertragsende in öffentlichen Bewertungen (z. B. Sterne, Kommentare) wohlwollend über die Zusammenarbeit zu äußern. Gesetzliche Äußerungsrechte bleiben hiervon unberührt.

  2. Der Kunde verpflichtet sich, innerhalb von M&S Growth Consulting GmbH verwalteten Gruppen oder Communities (z. B. auf Social Media) rücksichtsvoll zu agieren. Bei geschäftsschädigendem Verhalten kann M&S Growth Consulting GmbH den Kunden vorübergehend oder dauerhaft aus der Community ausschließen.

§ 11 Vertraulichkeit und Geheimhaltung

  1. Beide Parteien verpflichten sich zur Vertraulichkeit über alle im Rahmen der Zusammenarbeit erlangten Informationen, es sei denn, M&S Growth Consulting GmbH entbindet ausdrücklich von dieser Verpflichtung.

  2. Die Verschwiegenheitspflicht gilt nicht gegenüber kreditgebenden Banken von M&S Growth Consulting GmbH.

  3. Der Kunde verpflichtet sich zur Wahrung sämtlicher Geschäftsgeheimnisse der M&S Growth Consulting GmbH und zur Einhaltung der geltenden Datenschutzbestimmungen.

§ 12 Auftragsverarbeitung

  1. Der Kunde ist allein für die Einhaltung der Datenschutzbestimmungen, einschließlich der EU-Datenschutzgrundverordnung (DSGVO), verantwortlich. Der Kunde hat M&S Growth Consulting GmbH schriftlich die Ansprechpersonen mitzuteilen, die in Bezug auf die Auftragsdatenbearbeitung weisungsbefugt sind.

  2. Der Kunde verpflichtet sich, M&S Growth Consulting GmbH unverzüglich über bekannt gewordene Fehler oder Unregelmäßigkeiten in der Auftragsdatenverarbeitung zu informieren.

  3. M&S Growth Consulting GmbH verarbeitet die übermittelten Daten ausschließlich im Rahmen der Weisungen des Kunden und ergreift technische und organisatorische Maßnahmen gemäß Art. 32 DSGVO, um Datenschutz und Datensicherheit zu gewährleisten.

  4. Bei schwerwiegenden Datenschutzverstößen oder Betriebsstörungen wird M&S Growth Consulting GmbH den Kunden umgehend informieren.

  5. Auf schriftliche Anfrage stellt M&S Growth Consulting GmbH dem Kunden alle notwendigen Informationen zur Erfüllung seiner datenschutzrechtlichen Pflichten bereit.

  6. Falls M&S Growth Consulting GmbH Subunternehmer zur Vertragserfüllung beauftragt, werden diese vertraglich zu den gleichen Vertraulichkeits- und Datenschutzstandards verpflichtet.

§ 13 Nutzungsrechte

  1. Bei Buchung von Online-Marketing- oder Recruiting-Dienstleistungen erhält der Kunde ein nicht übertragbares Nutzungsrecht an den von M&S Growth Consulting GmbH erstellten Inhalten für die Dauer der Vertragslaufzeit.

  2. Für die Erstellung von Fotos und Videos erhält der Kunde ein dauerhaftes, einfaches und nicht unterlizenzierbares Nutzungsrecht.

  3. Diese Rechte gelten nur unter der Voraussetzung, dass der Kunde die vereinbarte Vergütung vollständig beglichen hat.

  4. Bei Ratenzahlung geht das Nutzungsrecht erst mit vollständiger Zahlung der letzten Rate an den Kunden über.

  5. Die Weitergabe von Arbeitsergebnissen an Dritte ist ausgeschlossen. Gleiches gilt für eine Bearbeitung nach § 23 UrhG.

§ 14 Haftung

  1. M&S Growth Consulting GmbH haftet nur für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit. Bei einfacher Fahrlässigkeit nur für Schäden an Leben, Körper oder Gesundheit.

  2. Für Schäden aus der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten ist die Haftung auf den typischerweise vorhersehbaren Schaden begrenzt.

  3. Eine Haftung für Datenverlust besteht nur im Rahmen des Wiederherstellungsaufwands bei regelmäßiger Datensicherung.

  4. Der Kunde stellt sicher, dass ihm überlassene Materialien frei von Rechten Dritter sind und stellt M&S Growth Consulting GmbH insoweit von Ansprüchen frei.

  5. M&S Growth Consulting GmbH ist nicht verantwortlich für Einschränkungen oder Sperrungen durch Drittplattformen wie Google oder Facebook.

§ 15 Schlussbestimmungen

  1. Abweichungen sind nur gültig, wenn sie schriftlich vereinbart wurden.

  2. Es gilt ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Gerichtsstand ist der Sitz von M&S Growth Consulting GmbH.

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